Reiserücktrittsversicherung - Wer ist versichert?
Versicherungsleistungen können alle Personen in Anspruch nehmen, die im Versicherungsvertrag erwähnt sind. Dabei kann der Versicherungsvertrag für einzelne Personen oder aber für eine ganze Familie oder Reisegruppe abgeschlossen werden.
Von den versicherten Personen sind die sog. "Risikopersonen"
zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die Personen, die Anlass für einen Reiserücktritt bieten können (z.B. wenn sie erkranken oder versterben). Risikopersonen
sind:
- natürlich erst einmal die versicherten Personen selbst
- die Angehörigen der Versicherten
- diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben,
ebenfalls versichert sind und deren Angehörige (Beispiel: Sie verreisen mit einer
Freundin, deren Großmutter dann plötzlich schwer erkrankt; dann dürfen auch Sie
zurücktreten)
- Schließlich sind Risikopersonen auch diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige
oder pflegebedürftige Angehörige betreuen (Sie verreisen und geben Ihr schwerbehindertes
Kind solange in die Obhut einer Pflegerin. Diese erkrankt schwer, weshalb Sie die Reise
stornieren müssen).
Bei Reisegruppen ab 7 Personen wird der Kreis der Risikopersonen jedoch eingeschränkt. Es
gelten dann nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren
Betreuungspersonen als Risikopersonen. Sprich: Derjenige, den es "trifft", kann
stornieren, die übrigen jedoch nicht.