Reiserücktrittsversicherung - Wer ist versichert?

Versicherungsleistungen können alle Personen in Anspruch nehmen, die im Versicherungsvertrag erwähnt sind. Dabei kann der Versicherungsvertrag für einzelne Personen oder aber für eine ganze Familie oder Reisegruppe abgeschlossen werden.

Von den versicherten Personen sind die sog. "Risikopersonen" zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die Personen, die Anlass für einen Reiserücktritt bieten können (z.B. wenn sie erkranken oder versterben). Risikopersonen sind:

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