Bei sämtlichen abgeschlossenen Versicherungen sind Sie verpflichtet, einen eingetretenen Schadensfall sofort anzuzeigen. Dies geschieht zweckmäßigerweise per Telefax noch direkt vom Urlaubsort aus. Sie sind weiter verpflichtet, derVersicherungsgesellschaft alle von ihr geforderten Auskünfte zu geben, der Versicherung Untersuchungen zu gestatten, Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Schaden gering halten können. Die Versicherungsgesellschaften sind hier sehr genau.
Verletzen Sie auch nur eine dieser Pflichten, kann die Versicherung evtl. bereits leistungsfrei sein.
| RA G. Kaßing bei Finanztip.de Keine Haftung |
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