Mit dem Schlitten auf der Skipiste

Skifahren ist gefährlich. Erst recht, wenn andere Urlauber auf der Skipiste nicht aufpassen oder ihr fahrerisches Können überschätzen. So fuhr eine Urlauberin auf einer Skipiste mit dem Schlitten in eine Gruppe Winterwanderer. Ein Wanderer wurde schwer verletzt.

Auf der Skipiste gelten klare Regeln FIS-Regeln (aufgestellt vom internationalen Skiverband). Diese FIS-Regeln gelten auch für Schlittenfahrer. Schuld hat allein die Schlittenfahrerin und sie kann daher für Schadenersatz und Schmerzensgeld haftbar gemacht werden (Amtsgericht St. Blasien Aktenzeichen C 103/97).


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