Starker Seegang kann aber nicht nur die Urlaubsfreude trüben, sondern auch zu Verletzungen führen. Einen solchen Fall hatte das Landgericht Bremen (Aktenzeichen 7 O 124/03) zu entscheiden. Bei Windstärke Sieben hatte sich ein älterer Gast in seiner Kabine schwer verletzt. Die Besatzung hatte wiederholt über Lautsprecher darauf hingewiesen, sich jetzt gut festzuhalten. Der ältere Herr hatte sich anscheinend nur an einem Duschvorhang festgehalten.
Dem Veranstalter von Kreuzfahrtreisen kann hier keine Schuld treffen. Teilnehmer einer Seereise müssen sich der Gefahr bei starkem Seegang bewusst sein und bei stürmischem Wetter stets mit heftigen Schaukelbewegungen des Kreuzfahrtschiffes rechnen.
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