Skifahren: Verletzung - Unfallfallversicherung

Ein Skiurlauber verliert im Stand das Gleichgewicht und verletzt sich. Ein solcher Sturz gehört zum allgemeinen Lebensrisiko eines Skifahrers. Der Skifahrer durch beim Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 11 U 70/01) mit seiner Argumentation, er sei nicht "ausreichend eingewiesen und aufgewärmt worden", durchdringen.

Ein Verein, der eine Reise anbietet, muss mitreisende Nichtmitglieder nicht über deren Versicherungsschutz (Unfallversicherung) aufklären. Für die Mitglieder des Vereins bestand eine Unfallversicherung. Der Verein muss jedoch Nichtmitglieder über diese unterschiedliche Absicherung nicht informieren. Außerdem kann man als Nichtmitglied nicht davon ausgehen, dass der gleiche Versicherungsschutz wie für die Mitglieder gelte.


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