Ein Verein, der eine Reise anbietet, muss mitreisende Nichtmitglieder nicht über deren Versicherungsschutz (Unfallversicherung) aufklären. Für die Mitglieder des Vereins bestand eine Unfallversicherung. Der Verein muss jedoch Nichtmitglieder über diese unterschiedliche Absicherung nicht informieren. Außerdem kann man als Nichtmitglied nicht davon ausgehen, dass der gleiche Versicherungsschutz wie für die Mitglieder gelte.
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