Reisestornierung rechtzeitig bei Krankheit

Wer krank ist, sollte nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen

Ein erkrankter Reisender muss berücksichtigen, dass er wegen seiner Krankheit die Reise vielleicht nicht antreten kann. Die Stornierung einer Reise erst einen Tag vor Abreise entbindet die Reiserücktrittskostenversicherung von der Übernahme der Stornierungskosten, wenn der Reisende bereits vorher von seiner Kraknheit wusste.

Im Urteilsfall hatte der Urlauber von seinem Arzt erfahren, dass die Reise lebensbedrohend sein könnte (Amtsgericht München Aktenzeichen 211 C 21123/01).


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