Wird vom Urlauber trotzdem die Reise storniert, so kann der Reiseveranstalter eine Stornogebühr einbehalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters sahen vor, dass bei einem Reiserücktritt bis ab dem 6. Tag vor Reisebeginn eine Stornopauschale von 50% zu zahlen sei. Diese Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht zu beanstanden (Landgericht Frankfurt am Main 2/24 S 310/94).
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