Zwar sind es erst wenige Leute, die einfach ihre Sachen packen und zum Flughafen hinausfahren, um dort spontan zu entscheiden, wohin sie fliegen. Allerdings wird die Anzahl der kurzfristig gebuchten Reisen immer größer. Im Moment ist es jedoch noch der Regelfall, dass eine Reise längerfristig vorgebucht wird. Haben Sie das getan, kann natürlich in der Zwischenzeit einiges passieren. Evtl. sind Sie aus gesundheitlichen oder sonstigen persönlichen Gründen (Ihre Oma ist gestorben und Sie müssen zur Beerdigung) nicht mehr in der Lage, die Reise anzutreten. In diesem Falle sind Sie berechtigt, den Reisevertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Gegenzug ist der Reiseveranstalter allerdings berechtigt, von Ihnen eine Stornogebühr zu verlangen. Diese wird meistens in Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet und erhöht sich schrittweise, je kürzer vor Reiseantritt Sie noch stornieren (denn umso schwieriger ist es für den Reiseveranstalter, die Reise noch an jemand anders abzusetzen).
Für gewisse Risiken können Sie sich gegen diese Zahlung der Stornogebühr versichern. Werden Sie beispielsweise krank oder stirbt einer der Reisepartner, übernimmt eine Reisekosten-Rücktrittsversicherung die Stornogebühren. Solche Versicherungen sind nicht teuer und da man gegen Schicksalsschläge ja nicht gefeit ist bei teuereren Reisen jedenfalls zweckmäßig.
Haben Sie sich nicht versichert und finden Sie aber stattdessen jemanden, der für Sie gerne verreisen würde, muss der Reiseveranstalter im Normalfall lt. Gesetz diese Ersatzperson akzeptieren. Er darf dann von Ihnen nur die Mehrkosten für eine Umbuchung auf eine andere Person verlangen (die in aller Regel geringer sein wird, als die Kosten eine Stornierung). Den "Ersatzmann" kann der Reiseveranstalter aber ablehnen, wenn er aus persönlichen Gründen für die Reise nicht geeignet ist (er ist beispielsweise ansteckend erkrankt oder ihm fehlen notwendige Impfungen).
Wird die Reise aufgrund sonstiger außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Naturkatastrophen, Terroranschläge) unmöglich und war dies bei der Buchung nicht vorhersehbar, dürfen sowohl Sie als auch der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten.
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