In der Türkei wurden jedoch in einem Urlaubshotel von der Hotelleitung angeordnete Kontrollen zum Zwecke der Verhinderung der Mitnahme von Getränken durchgeführt. Nach Ansicht Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 33 C 12955/01) ist dies bei einer Halbpensionsbuchung nicht zu beanstanden. Voraussetzung: die Kontrolle artet nicht aus. So darf zum Beispiel keine Leibesvisitation erfolgen.
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