Tauchen und Schnorcheln am Hausriff

Ein Reiseveranstalter hatte in seinem Reiseprospekt den Hinweis gegeben, dass Tauchen und Schnorcheln an einem hotelzugehörigen "Hausriff" möglich ist. Vor Ort wurde dann die Erkenntnis gewonnen, dass das "Hausriff" nur für geübte Taucher und Schnorchler gefahrlos zu erreichen sei.

Eine Reisepreisminderung nach §§ 651c Abs. 1, 651d Abs. 1 BG kommt nicht in Betracht, weil mit dem Hinweis im Reiseprospekt keine Zusicherung gegeben wurden, dass Tauchen und Schnorcheln dort völlig unproblematisch sei (Amtsgericht Ludwigsburg Aktenzeichen 5 C 3719/99).


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