Technische Defekte beim Flugzeug

Ein zweimalige erforderliche Zwischenlandung wegen eines technischen Defektes ist mehr als ärgelich. Aber nach Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 20a C 596/98) sind auch zwei Zwischenlandungen nicht ausreichend, um auf ein anderes Flugzeug umzusteigen und dem Veranstlater die Kosten hierfür aufzubürden.

Ein technischer Defekt an einem Flugzeug gehört danach zum allgemeinen Lebensrisiko.


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