Ticket für den Weiterflug

Urlauber, die sich selbst darum kümmern müssen, dass sie die erforderlichen Flugtickets für die Weiterreise erhalten und auch den Transfer am Urlaubsort zum gebuchten Hotel selbst organisieren müssen, können eine Reisepreisminderung begehren.

Im Urteilsfall sollte den Urlaubern die Tickets übergeben werden und auch der Transfer zum Hotel sollte vom Veranstalter organisiert werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 31 C 5802/87-44) sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises in Höhe des auf einen Urlaubstag entfallenen Preises zu.


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