Transfer mit dem Bus statt mit dem Flugzeug

Busfahrt statt Flug kein Reisemangel

Bei einem kurzen Transfer müssen Reisende akzeptieren, dass sie - entgegen der ursprünglichen Planung - mit dem Bus statt mit dem Flugzeug zum Ziel befördert werden. Statt eines Flugzeuges hatte im Urteilsfall ein Reiseveranstalter einen klimatisierten Reisebus für einen dreistündigen Transfer eingesetzt.

Vor Gericht konnte keine Preisminderung durchgesetzt werden, weil das Amtsgericht Bonn (Aktenzeichen 18 C 140/96) in der geänderten Beförderungsform nur eine unbeachtliche Abweichung vom zugesicherten Reiseverlauf sah. Fazit: Wird ein Reisender statt per Inland-Transfer-Flug mit einem klimatisierten Reisebus befördert, liegt kein Reisemangel vor, wenn die Ersatzbeförderung lediglich drei Stunden dauert und damit nicht wesentlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als ein Flug (einschließlich der Zeit für Check-In und Gepäckabfertigung).


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