Im Urteilsfall hatten Pauschalurlauber ihren Urlaub auf Kuba verbracht und in ihrem Hotel meistens nur dann Getränke bekommen, wenn sie das Personal mit Trinkgeld "geschmiert" hatten. Ohne Trinkgeld funktionierte der Getränkeservice nur äußerst schleppend.
Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 122 C 171/00) sprach den Urlaubern eine Resiepreisminderung von 5% zu. Das Gericht war überhaupt nicht damit einverstanden, dass die Kellner bei einem All-Inclusive-Angebot für bereits bezahlte Leistungen zusätzlich Trinkgeld haben wollte. Das Hotelpersonal hat insoweit den Hotelservice in unzumutbarer Weise verschlechtert.
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