Trinkgeld im All-inclusive-Urlaub

Bei einem All-inclusive-Urlaub ist auch das Trinkgeld im Preis enthalten. Wenn Pauschalurlauber bei einer All-Inclusive-Reise im Hotel regelmäßig Trinkgeld bezahlen müssen, um Getränke angemessen serviert zu bekommen, ist dies als Reisemangel anzusehen.

Im Urteilsfall hatten Pauschalurlauber ihren Urlaub auf Kuba verbracht und in ihrem Hotel meistens nur dann Getränke bekommen, wenn sie das Personal mit Trinkgeld "geschmiert" hatten. Ohne Trinkgeld funktionierte der Getränkeservice nur äußerst schleppend.

Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 122 C 171/00) sprach den Urlaubern eine Resiepreisminderung von 5% zu. Das Gericht war überhaupt nicht damit einverstanden, dass die Kellner bei einem All-Inclusive-Angebot für bereits bezahlte Leistungen zusätzlich Trinkgeld haben wollte. Das Hotelpersonal hat insoweit den Hotelservice in unzumutbarer Weise verschlechtert.


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