Trunkenheit an Bord eines Flugzeugs

Lieber nicht betrunken zum Flieger kommen

Wer vor dem Abflug wegen Trunkenheit aus dem Flugzeug gewiesen wird, kann nicht den Reiseveranstalter für den Ausfall der Reise haftbar machen (Landgericht Bonn Aktenzeichen: 5 S 18/00).

Der Flugkapitän kann seine Entscheidung kraft "luftpolizeilicher Hoheitsgewalt" treffen, wenn er dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für erforderlich hält. Der Flugkapitän kann Anweisungen geben, die nach seiner Ansicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind (Bordgewalt). Wer sich als Flugpassagier zu Unrecht aus dem Flugzeug gewiesen fühlt, muss sich an die Fluggesellschaft bzw. an den Staat wenden, der dem Flugkapitän die hoheitlichen Befugnisse zuspricht.


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