Der "Überbucher" haftet für Stürze
Das Flugzeug ist überbucht und ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft bringt eine Pauschalreisende noch schnell zu einem anderen Flieger, damit sie auch zum Urlaubsziel gelangt. Dabei muss es schnell gehen, der Flieger wartet schon und man hastet mit dem Gepäck über den Flughafen. Da ist es passiert, der Fuß ist umgeknickt und die Verletzung ist da.
Das Oberlandesgericht Celle (vom 16.05.2002 Aktenzeichen: 11 U 221/01) sieht hierin kein Mitverschulden der Urlauberin und eine Haftung des Reiseveranstalters.
Finanztip.de
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