Beispiel: Eine Familie reist schon am ersten Tag ihres Mittelmeerurlaubs wieder ab, weil sie statt - wie gebucht - in einem Apartment nun in einem Zimmer mit Beistell-Couch untergebracht worden.ist. Der Reiseleitung vor Ort wurde so keine Gelegenheit gegeben, für Abhilfe zu sorgen (Landgericht Bonn Az.: 18 O 276/98).
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