laute Musik aus Hotelbar

Die Reisebeschreibung verheißt für das Hotel eine ruhige Umgebung. Der ruhesuchende Urlauber fühlt sich jedoch nicht durch Lärm aus der Umgebung, sondern durch die bis in die Nacht schallende Musik aus der Hotelbar belästigt.

Pech für den Urlauber, denn das Landgericht Kleve (Aktenzeichen 6 S 299/00) sah in der lauten Musik aus der Bar nur eine hinzunehmende Reiseunannehmlichkeit. Außderdem war im Reiseprospekt auf die Bar hingewiesen worden.


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