Ferienwohnung als Baustelle

Wer eine Ferienwohnung mietet, muss nicht akzeptieren, dass in dem Gebäude noch gearbeitet wird. Eine unfertige Ferienwohnung sowie Schutt und Baugeräte können eine Erstattung der Kosten rechtfertigen
Im Urteilsfall hat eine Familie eine Ferienwohnung im ersten Stock in einem neuen Dreifamilienhaus in Italien über das Internet gebucht. In der Beschreibung zu der Ferienwohnung war kein Hinweis enthalten, dass sich das Gebäude mit der Ferienwohnung noch im Bau befindet. So lagerten auf dem Grundstück noch Baugeräte sowie Schutt und Abfälle.

Außderdem stellten die Urlauber fest, dass spitze Metallstücke aus dem Beton ragten, die Treppen noch kein Geländer aufwiesen, und im Garten waren teilweise unter Pflanzen auch "Stolperfallen" verdeckt.

Ein derartiger Zustand einer Ferienwohnung ist nicht akzeptabel. Die Urlauber konnten nach der Ferienhausbeschreibung davon ausgehen, dass das Haus mit allen Außenanlagen fertiggestellt war.

Fazit: Mieter einer Ferienwohnung müssen es nicht hinnehmen, dass sich die Ferienwohnung in einem unfertigen Gebäude befindet. Sie können den Mietvertrag sofort kündigen und ihr Geld vom Ferienhausanbieter zurückfordern.
Amtsgericht Düren Urteil vom 21.02.2006, Az: 46 C 619/05

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