Außderdem stellten die Urlauber fest, dass spitze Metallstücke aus dem Beton ragten, die Treppen noch kein Geländer aufwiesen, und im Garten waren teilweise unter Pflanzen auch "Stolperfallen" verdeckt.
Ein derartiger Zustand einer Ferienwohnung ist nicht akzeptabel. Die Urlauber konnten nach der Ferienhausbeschreibung davon ausgehen, dass das Haus mit allen Außenanlagen fertiggestellt war.
Fazit: Mieter einer Ferienwohnung müssen es nicht hinnehmen, dass sich die Ferienwohnung in einem unfertigen Gebäude befindet. Sie können den Mietvertrag sofort kündigen und ihr Geld vom Ferienhausanbieter zurückfordern.
Amtsgericht Düren Urteil vom 21.02.2006, Az: 46 C 619/05
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