Eine Urlauberin sah dies anders und hielt auf einem Videofilm fest, wie Ameisen im Doppelbett krabbelten. Das Landgericht Kleve vom 15.02.2002 (Aktenzeichen 6 S 220/01) schmetterte ihre Klage ab, denn "zehn bis zwanzig" Ameisen überschreiten nicht das Maß der bloßen Reiseunannehmlichkeit. Außerdem muss in einem südlichen Land wegen der dortigen klimatischen und vegetativen Verhältnisse immer mit einem bestimmten Maß mit Ungeziefer gerechnet werden.
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