Wechsel von Bus- auf Bahnreise

Ein Ehepaar buchte eine Busreise an den Gardasee für 650 Euro pro Person. Der Mann meldete sich ferner über eine andere Firma zu einem Tenniskurs zum Preis von 240 Euro an. Zwei Tage vor Reiseantritt teilte der Reiseveranstalter mit, dass die Beförderung nunmehr statt mit dem Bus mit der Bahn erfolge. Außerdem habe sich der Reisepreis pro Person auf rund 700 Euro erhöht. Daraufhin erklärte das Ehepaar seinen Rücktritt vom Vertrag und verlangte neben den Stornokosten für den gebuchten Tenniskurs eine Entschädigung für den entgangenen Urlaub.

Das Landgericht Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass sowohl die Umstellung von der Bus- auf die Bahnreise als auch die Erhöhung des Reisepreises um 8,13 % einen Grund zum Rücktritt vom Vertrag darstellt. Für jeden vertanen Reisetag setzte das Gericht pro Person eine Betrag von 65 Euro an. Nach bisheriger Rechtsprechung wurden in der Regel 50 Euro pro Tag zugesprochen. Das Gericht begründete die Anhebung der Entschädigung auf 65 Euro mit dem mittlerweile entsprechend gestiegenen Durchschnittsnettoeinkommen eines Erwerbstätigen.

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.04.1998

2/24 S 173/97

NJW-RR 1998, 1590

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