Urlaubsverlängerung ohne sicheren Rückflug
Ein Paar hatte seine zweiwöchige Pauschalreise nach Kuba um eine Woche verlängert und die Verlängerungswoche direkt beim Hotel gebucht. Die Pauschalreise war jedoch nur für 2 Wochen gebucht worden. Die Reiseleitung vor Ort hatte das Paar deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein späterer Rückflug nur bei Verfügbarkeit von Flugplätzen erfolgen könne. Die beiden Urlauber waren deshalb nur Stand-by-Passagiere.
Am Urlaubsende war in der Charter-Maschine des Reiseveranstalters auch kein Platz mehr frei. Der Reiseveranstalter ist auch nicht verpflichtet, für eine Ersatzbeförderung wegen des nicht in Anspruch genommenen Flugs zu besorgen. Den Urlaubern war kein Platz im Flugzeug zugesichert worden. Sie können daher auch kein Geld vom Reiseveranstalter zurückverlangen (Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen 2 C 1985/01-20).
Finanztip.de
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