Verspätung am Check-In: kein Beförderungsanspruch

Flugpassagiere, die insbesondere längere Flugreisen antreten, müssen rund 90 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter erscheinen. Bei einer Verspätung müssen Urlauber damit rechnen, ihren Beförderungsanspruch (Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen 2 C 3869/99-12) zu verlieren.

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