Verspätung am Check-In: kein Beförderungsanspruch
Flugpassagiere, die insbesondere längere Flugreisen antreten, müssen rund 90 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter erscheinen. Bei einer Verspätung müssen Urlauber damit rechnen, ihren Beförderungsanspruch (Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen 2 C 3869/99-12) zu verlieren.
siehe auch
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit