Berechtigte Vertragskündigung

Wer statt in einem äkleinen, idyllisch gelegenen Hotel" in einem großen Haus mitten im Ort untergebracht wird, kann den Reisevertrag kündigen (§ 651e BGB). Dabei muss er die allgemeine Regelung nicht einhalten, sondern kann den Reisevertrag bereits bei einer geringeren Minderungsquote als 50 Prozent kündigen.

Allgemein setzt die Kündigung wegen Reisemängeln voraus, dass die Summe der geltend gemachten Reisemängel mindestens zu einer Rückzahlungsforderung von 50 Prozent des Reisepreises berechtigt.
Ausnahme: Die Beanstandung ist in diesem Fall so erheblich, dass dem Reisenden die Aufrechterhaltung des Reisevertrags nicht zugemutet werden kann (LG Düsseldorf, Urteil vom 9.7.1999, RRa 2000, 28).

RA Paul Degottbei Finanztip.de
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