Berechtigte Vertragskündigung
Wer statt in einem äkleinen, idyllisch gelegenen Hotel" in einem
großen Haus mitten im Ort untergebracht wird, kann den Reisevertrag kündigen (
§ 651e BGB). Dabei muss
er die allgemeine Regelung nicht einhalten, sondern kann den Reisevertrag bereits bei einer geringeren
Minderungsquote als 50 Prozent kündigen.
Allgemein setzt die Kündigung wegen Reisemängeln voraus, dass die Summe der geltend gemachten Reisemängel
mindestens zu einer Rückzahlungsforderung von 50 Prozent des Reisepreises berechtigt.
Ausnahme:
Die Beanstandung ist in diesem Fall so erheblich, dass dem Reisenden die Aufrechterhaltung des
Reisevertrags nicht zugemutet werden kann (LG Düsseldorf, Urteil vom 9.7.1999, RRa 2000, 28).