Insektenschutzmittel und Lärm bis Mitternacht hinzunehmen?

Bei Reisen in den Mittelmeerraum oder auf die Kanarischen Inseln kann ein verstärkter Ungezieferbefall, insbesondere durch Kakerlaken auftreten.

Wird das dem Reisenden zugewiesene Zimmer mit Insektenschutzmittel behandelt, ist die Geruchsbelästigung hieraus entschädigungslos als Unannehmlichkeit zu ertragen.

Wurde im Reisekatalog auf eine Bar mit Unterhaltungsprogramm in der Hotelanlage hingewiesen, muß der Reisende mit Barlärm bis 24:00 Uhr rechnen, sowie damit daß er ein Zimmer direkt neben der Bar zugewiesen bekommt

(AG Kleve, Urteil vom 07.05.1999, RRa 1999, 183)

Rechtsanwalt Paul Degott Hannover


RA Paul Degottbei Finanztip.de
Finanztipps