Worauf achten beim Sicherungsschein?

Jeder Reiseveranstalter ist gesetzlich verpflichtet, dem Reisenden bei Bezahlung des Reisepreises einen Versicherungsbeleg auszuhändigen. Im Insolvenzfall hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises sowie notwendiger Rückreisekosten.

Jedoch gibt es für den Sicherungsschein keine Form, sodass es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten kommt. Der Reisende sollte deshalb beim Sicherungsschein auf folgenden Inhalt achten: Eindeutige Verpflichtung einer Versicherung oder Bank;

Veranstalter-Name (wie auf Reisebestätigung angegeben) sowie Veranstalter Versicherungs-Nr.; fortlaufende Nummerierung des Sicherungsscheins; valides Gültigkeitsdatum; Sicherungsschein darf keine Radierungen oder Korrekturen aufweisen; Wiedergabe des gesamten Leistungsumfangs.

RA Paul Degottbei Finanztip.de
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