Jedoch gibt es für den Sicherungsschein keine Form, sodass es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten kommt. Der Reisende sollte deshalb beim Sicherungsschein auf folgenden Inhalt achten: Eindeutige Verpflichtung einer Versicherung oder Bank;
Veranstalter-Name (wie auf Reisebestätigung angegeben) sowie Veranstalter Versicherungs-Nr.; fortlaufende Nummerierung des Sicherungsscheins; valides Gültigkeitsdatum; Sicherungsschein darf keine Radierungen oder Korrekturen aufweisen; Wiedergabe des gesamten Leistungsumfangs.
| RA Paul Degottbei Finanztip.de |
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