Wer haftet beim Reisepaket?
Ein Reiseveranstalter bietet ein Paket, z. B. eine Woche Rundreise und
eine Woche Badeurlaub, im eigenen Namen an. Er bedient sich für den Rundreise-Teil eines
Paket-Reiseveranstalters, wird aber trotzdem alleiniger Vertragspartner des Reisenden.
Mängelgewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus dem Reisevertrag können nur gegen ihn erhoben
werden (OLG Frankfurt/M., RRa 1999, 211). Gegen den Paket-Veranstalter könnten allenfalls
Schadenersatzansprüche gerichtet werden, wenn dieser den Reisenden schuldhaft schädigen
würde (§§ 823 ff BGB).