Wer haftet beim Reisepaket?

Ein Reiseveranstalter bietet ein Paket, z. B. eine Woche Rundreise und eine Woche Badeurlaub, im eigenen Namen an. Er bedient sich für den Rundreise-Teil eines Paket-Reiseveranstalters, wird aber trotzdem alleiniger Vertragspartner des Reisenden.

Mängelgewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus dem Reisevertrag können nur gegen ihn erhoben werden (OLG Frankfurt/M., RRa 1999, 211). Gegen den Paket-Veranstalter könnten allenfalls Schadenersatzansprüche gerichtet werden, wenn dieser den Reisenden schuldhaft schädigen würde (§§ 823 ff BGB).

RA Paul Degottbei Finanztip.de
Finanztipps