Insektizide sind kein Entschädigungsgrund
Kakerlaken und sonstiges Ungeziefer sind im Mittelmeerraum und auf den
Kanarischen Inseln keine Seltenheit und machen auch nicht vor Hotelzimmern Halt. Wird das Hotelzimmer zum
Schutz des Urlaubers mit Insektenschutzmittel behandelt, so muss er eine eventuelle Geruchsbelästigung
hinnehmen und kann mit keinerlei Entschädigung rechnen. Das entschied das Amtsgericht Kleve in einem
Urteil vom 7. Mai 1999, RRa 1999,183.