Insektizide sind kein Entschädigungsgrund

Kakerlaken und sonstiges Ungeziefer sind im Mittelmeerraum und auf den Kanarischen Inseln keine Seltenheit und machen auch nicht vor Hotelzimmern Halt. Wird das Hotelzimmer zum Schutz des Urlaubers mit Insektenschutzmittel behandelt, so muss er eine eventuelle Geruchsbelästigung hinnehmen und kann mit keinerlei Entschädigung rechnen. Das entschied das Amtsgericht Kleve in einem Urteil vom 7. Mai 1999, RRa 1999,183.
RA Paul Degottbei Finanztip.de
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