Reiseversicherung: Bei Reiseabbruch keine Rückzahlung des Reisepreises
Die Reiserücktrittskostenversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für den Teil des Reisepreises, für
den bei Reiseabbruch keine Reiseleistungen mehr in Anspruch genommen werden konnten. Es werden vielmehr nur
zusätzliche Rückreisekosten erstattet, die durch eine gesonderte Rückreise außerhalb des ursprünglich
geplanten und bezahlten Reiseverlaufs anfallen (AG München, Urteil vom 28.01.1999, NVersZ 1999, 427).