Reiseversicherung: Bei Reiseabbruch keine Rückzahlung des Reisepreises

Die Reiserücktrittskostenversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für den Teil des Reisepreises, für den bei Reiseabbruch keine Reiseleistungen mehr in Anspruch genommen werden konnten. Es werden vielmehr nur zusätzliche Rückreisekosten erstattet, die durch eine gesonderte Rückreise außerhalb des ursprünglich geplanten und bezahlten Reiseverlaufs anfallen (AG München, Urteil vom 28.01.1999, NVersZ 1999, 427).
RA Paul Degottbei Finanztip.de
Finanztipps