Zahlung des Reisepreises vor Übergabe Sicherungsschein

Zahlung des Reisepreises

Nach dem Gesetz ist der Reisepreis eigentlich erst fällig, wenn Sie wieder zu Hause sind, also nach dem Ende der Reise. Dem dadurch entstehenden finanziellen Risiko versuchen die Reiseveranstalter zu entkommen, indem sie den Reisepreis vorab verlangen, bzw. wenn die Reise bereits länger vor Antritt gebucht ist, eine anteilige Vorauszahlung verlangen. Die Verauszahlung von mehr als 75 Euro kann der Reiseveranstalter nur verlangen, wenn er Ihnen für den Fall seiner evtl. Pleite eine entsprechende Sicherheit verschafft. Dies kann eine Ihnen gegenüber entsprechend nachgewiesene Versicherung sein oder aber ein gegenüber einer Bank gültiger Sicherungsschein. Wenn Sie also Vorauszahlungen in erheblichem Umfang leisten, bestehen Sie auf jeden Fall auf einer Sicherung nach § 651k BGB.

Zwar vom Gesetz nicht vorgeschrieben aber sinnvoll ist es weiter, die Zahlung des vollständigen Reisepreises von der Aushändigung der Reisepapiere (Flugticket, Hotelgutschein, etc.) abhängig zu machen.

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