Das Gericht wies die Reiserechtklage der Urlauber zurück. Denn: Ein Hotelzimmer zur Meerseite bedeutet nicht zwingend, dass auch ein Meerblick vorliegt. Gebucht worden ist ein Zimmer zur Meerseite und kein Hotelzimmer mit Meerblick. Tipp: Schauen Sie vor der Buchung in den Beitrag Reisekatalog-Geheimsprache.
Amtsgericht Kleve (Aktenzeichen: 2 C 336/96).
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