Hotelzimmer mit Meerblick

Ein Urlauber hatte ein Hotelzimmer "zur Meerseite" gebucht. Er war sehr enttäuscht, als sich herausstellte, dass das Zimmer zwar dem Meer zugewandt war, jedoch nur den Blick auf eine Hotelmauer freigab.

Das Gericht wies die Reiserechtklage der Urlauber zurück. Denn: Ein Hotelzimmer zur Meerseite bedeutet nicht zwingend, dass auch ein Meerblick vorliegt. Gebucht worden ist ein Zimmer zur Meerseite und kein Hotelzimmer mit Meerblick. Tipp: Schauen Sie vor der Buchung in den Beitrag Reisekatalog-Geheimsprache.

Amtsgericht Kleve (Aktenzeichen: 2 C 336/96).

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