Kein Zustellbett im Hotelzimmer

Zustellbett bei Reisebuchung zusichern lassen

Eine Familie musste am Urlaubsort in Mexiko feststellen, dass das zugesagte Zustellbett für ihr Kind fehlte. Das Amtsgericht Kleve (vom 28.02.2001 Aktenzeichen 35 C 209/00) sah darin einen Reisemangel, der zu einer Reisepreisminderung in Höhe von 50% der auf das Kind entfallenden Kosten berechtigt. Mithin wurde der gesamte auf das Kind entfallene Reisepreis um 50% reduziert.


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