0900-Nummer Gesetz / Missbrauch

Vorab: Der Artikel Verbraucherschutz und Rechte der Telefonkunden erläutert die wesentlichen Verbesserungen für Verbraucher, die am 10. Mai 2012 in Kraft getreten sind. Rufen Sie daher diesen verlinkten Artikel für aktuelle Informationen zum Verbraucherschutz auf.

Der nachstehende Inhalt widmet sich der unerwünschten Werbung per Fax und per Telefon an Verbraucher. Neben der unerwünschten Fax-Werbung ist der Verbraucher seit dem Jahr 2009 auch gegen unerwünschte Telefonwerbung (Telefonspam) besser geschützt.
0900-Nummern: besserer Schutz vor unseriösen Anbietern

Telefon-Werbefax - Was tun?

Haben Sie sich auch schon über Werbemüll (Faxwerbung) aus Ihrem Faxgerät geärgert? Vornehmlich nachts verschicken dubiose Anbieter ihre zweifelhaften Offerten, unter teuren Rufnummern Postillen mit hochtrabenden Titeln wie "Verbraucher-Kurier", "Unternehmen Aktuell", "Ratgeber Spezial", "Business News" u.a. abzurufen. Neben den damit einhergehenden Störungen kosten diese unerwünschten Werbefaxe auch Papier und Toner des Empfängers.

Bislang gab es kaum Möglichkeiten, sich gegen diese rechtswidrige Fax-Werbung zu wehren. Regelmäßig fehlt eine Angabe der zudem häufig im Ausland ansässigen Fax-Absender. Die teilweise angegebenen "Servicenummern" zum Abbestellen sind ebenfalls kostenpflichtig und führen selten zu dem gewünschten Erfolg.

Einen anderen Weg empfiehlt der hamburgische Rechtsanwalt Raoul Sandner. "Nach der neueren Rechtsprechung ist der Netzbetreiber der beworbenen Rufnummern verpflichtet, unzulässige Werbemaßnahmen seiner Kunden zu unterbinden. Dazu muss er seinen Kunden abmahnen und im Wiederholungsfall sogar fristlos kündigen. Sofern er diesen Handlungspflichten nicht nachkommt, kann er selbst als Mitstörer auf Unterlassung weiterer Zusendungen in Anspruch genommen werden. Fordern Sie deshalb den Netzbetreiber schriftlich auf, die erforderlichen rechtlichen Schritte gegen seinen Kunden einzuleiten und zukünftige Belästigungen (Versand von Werbefax) abzustellen. Falls der Netzbetreiber dieser Aufforderung nicht nachkommt, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt," so der Jurist.

Ein Musterschreiben an den Netzbetreiber finden Sie nachstehend oder als Download im Format RTF.

(Musteranschreiben)

Netzbetreiber
Musterstr. xx

xxx  Musterhausen

                                                                                                                      Ort / Datum

Unerwünschte Faxwerbung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersende ich das bei mir unerbeten eingegangene Werbefax für Titel des Faxes. Nach den von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten Informationen wurde der dort beworbene 0900er-Rufnummernblock Ihrem Unternehmen zugeteilt.

Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich rechtliche Schritte gegen Ihren Kunden einzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig eine Übersendung dieser Werbefaxe an mich unterbleibt. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine schlichte Weiterleitung meiner Telefaxnummer an Ihren Kunden mit der Bitte um Streichung aus seinem Verteiler nicht ausreichend ist. Zur Vermeidung der unmittelbaren Inanspruchnahme Ihres Unternehmens auf Unterlassung weiterer Zusendungen ist es rechtlich erforderlich, dass Sie jedenfalls eine Abmahnung – im Wiederholungsfall auch eine fristlose Kündigung – gegenüber Ihrem Kunden aussprechen. Andernfalls haben auch Sie den unerwünschten Versand der Werbefaxe als Mitstörer zu vertreten.

Die Vornahme der erforderlichen rechtlichen Schritte gegen Ihren Kunden wollen Sie mir bitte bis zum   Frist 7 Tage   belegen. Im Falle fruchtlosen Fristablaufs sowie weiterer Werbefax-Belästigung behalte ich mir vor, Ihr Unternehmen unmittelbar als Mitstörer in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Anlage Werbefax


weiterführende Informationen:

Eine Sammlung von wichtigen Informationen zu teuren Servicer-Nummern finden Sie bei Dr. Peter Singer. Interessant sind auch die Einstweiligen Verfügungen, die Rechtsanwalt Steinhoefel erwirkt hat. Rechtsanwalt Steinhoefel gibt auf seiner Fax-Müll-Information folgende Empfehlung: Notieren Sie auf dem Fax Ihren Namen und Ihre volle Anschrift und das Zugangsdatum; senden Sie das Fax per Post – auf den Umschlag schreiben Sie bitte deutlich sichtbar: "FAX-MÜLL" – an folgende Anschrift:
Rechtsanwälte Steinhöfel Warburgstr. 35 20354 Hamburg
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