Der nachstehende Inhalt widmet sich der unerwünschten Werbung per Fax und per Telefon an Verbraucher. Neben der unerwünschten Fax-Werbung ist der Verbraucher seit dem Jahr 2009 auch gegen unerwünschte Telefonwerbung (Telefonspam) besser geschützt.
0900-Nummern: besserer Schutz vor unseriösen Anbietern
Bislang gab es kaum Möglichkeiten, sich gegen diese rechtswidrige Fax-Werbung zu wehren. Regelmäßig fehlt eine Angabe der zudem häufig im Ausland ansässigen Fax-Absender. Die teilweise angegebenen "Servicenummern" zum Abbestellen sind ebenfalls kostenpflichtig und führen selten zu dem gewünschten Erfolg.
Einen anderen Weg empfiehlt der hamburgische Rechtsanwalt Raoul Sandner. "Nach der neueren Rechtsprechung ist der Netzbetreiber der beworbenen Rufnummern verpflichtet, unzulässige Werbemaßnahmen seiner Kunden zu unterbinden. Dazu muss er seinen Kunden abmahnen und im Wiederholungsfall sogar fristlos kündigen. Sofern er diesen Handlungspflichten nicht nachkommt, kann er selbst als Mitstörer auf Unterlassung weiterer Zusendungen in Anspruch genommen werden. Fordern Sie deshalb den Netzbetreiber schriftlich auf, die erforderlichen rechtlichen Schritte gegen seinen Kunden einzuleiten und zukünftige Belästigungen (Versand von Werbefax) abzustellen. Falls der Netzbetreiber dieser Aufforderung nicht nachkommt, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt," so der Jurist.
Ein Musterschreiben an den Netzbetreiber finden Sie nachstehend oder als Download im Format RTF.
Netzbetreiber
Musterstr. xx
xxx Musterhausen
Ort / Datum
anliegend übersende ich das bei mir unerbeten eingegangene Werbefax für Titel des Faxes. Nach den von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten Informationen wurde der dort beworbene 0900er-Rufnummernblock Ihrem Unternehmen zugeteilt.
Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich rechtliche Schritte gegen Ihren Kunden einzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig eine Übersendung dieser Werbefaxe an mich unterbleibt. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine schlichte Weiterleitung meiner Telefaxnummer an Ihren Kunden mit der Bitte um Streichung aus seinem Verteiler nicht ausreichend ist. Zur Vermeidung der unmittelbaren Inanspruchnahme Ihres Unternehmens auf Unterlassung weiterer Zusendungen ist es rechtlich erforderlich, dass Sie jedenfalls eine Abmahnung – im Wiederholungsfall auch eine fristlose Kündigung – gegenüber Ihrem Kunden aussprechen. Andernfalls haben auch Sie den unerwünschten Versand der Werbefaxe als Mitstörer zu vertreten.
Die Vornahme der erforderlichen rechtlichen Schritte gegen Ihren Kunden wollen Sie mir bitte bis zum Frist 7 Tage belegen. Im Falle fruchtlosen Fristablaufs sowie weiterer Werbefax-Belästigung behalte ich mir vor, Ihr Unternehmen unmittelbar als Mitstörer in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüssen
| Verwandt: Verbraucherschutz und Rechte der Telefonkunden und Ihr Recht bei unerwünschter Telefonwerbung und Unerwünschte Reklame im Briefkasten |
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