Prozesskostenhilfe - Nachträgliche Änderung des Gerichtsbeschluss

Nachträgliche Änderung - Prozesskostenhilfe-Beschluss

Wenn sich an Ihren Vermögensverhältnissen nachträglich etwas ändert, kann das Gericht den Prozesskostenhilfe-Beschluss abändern. Kommen Sie also plötzlich zu Geld, kann die Prozesskostenhilfe aufgehoben werden. Verschlechtern sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, kann das Gericht Ihnen geringere Raten auferlegen oder Ihnen die Raten sogar ganz erlassen.

Haben Sie sich Prozesskostenhilfe unter Angabe falscher Voraussetzungen erschlichen, kann der Prozesskostenhilfe-Beschluss nachträglich aufgehoben werden. Dies gilt aber nur, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht haben. Das Gericht kann von Ihnen jederzeit verlangen, Auskunft darüber zu geben, ob sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geändert haben.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   © Alle Rechte vorbehalten.
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