Verwaltungsrecht als Behördenrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts und umfasst alle rechtlichen Inhalte, die im Zusammenhang mit der Verwaltung des Staates, der Länder und der Kommunen stehen. Vereinfacht kann man unter dem Verwaltungsrecht die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften verstehen, welche die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung regeln. Ein Merkmal des Verwaltungsrechts ist es, dass eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger auftritt. Das Verwaltungsrecht regelt nicht nur die Rechtsbeziehungen der staatlichen Organe zu dem einzelnen Bürger, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen den einzelnen Behörden untereinander.

Man unterscheidet auch zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, zu dem sich Vorschriften hauptsächlich im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) finden und dem besonderen Verwaltungsrecht. Der wichtigste Teil im allgemeinen Verwaltungsrecht ist für den Bürger der Erlass und die Rücknahme von Verwaltungsakten. Den Bürger interessiert zum Beispiel, wie er gegen einen Verwaltungsbescheid Widerspruch einlegen kann.

Das besondere Verwaltungsrecht unterteilt sich in zahlreiche Fachgebiete, wie zum Beispiel das Polizeirecht und das Ordnungsrecht, das Kommunalrecht, das Gewerberecht und das Bauordnungsrecht. Auch das Umweltrecht, das Beamtenrecht und das Hochschul- und Prüfungsrecht zählen zum besonderen Verwaltungsrecht. Nachstehend erfolgt eine Auflistung der allgemein als besonders wichtig geltenden Teile des Verwaltungsrechts:

Das Verwaltungsprozessrecht sieht für den belasteten Bürger verschiedene Klagearten vor: Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Leistungsklage, allgemeine Feststellungsklage und die so genannte Untätigkeitsklage. Für dringende, eilige Fälle kann vom Bürger auch ein vorläufiger Rechtsschutz durch eine einstweilige Anordnung erwirkt werden. In besonderen Fällen kann vom Bürger gegenüber der Behörde auch ein Erstattungsanspruch zum Beispiel ein Amtshaftungsanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung geltend gemacht werden.

Abhängig vom Bundesland und den jeweiligen Regelungen kann ein Widerspruchsverfahren gegen den Verwaltungsakt eingeleitet werden.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps