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Kündigung wegen schlafloser Nächte

Weil der Vermieter ein starker Schnarcher ist, musste ein Mieter aus Remagen seine Wohnung räumen. Der Vermieter habe die im gleichen Haus gelegene Zwei-Zimmerwohnung des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt und dies damit begründet,dass er seit eineinhalb Jahren unter chronischem Schnarchen leide und seine Ehefrau daher ein eigenes Schlafzimmer brauche.

Das Amtsgericht Sinzig und das Landgericht Koblenz gaben dem Vermieter und seiner Eigenbedarfsklage recht: Es sei nachvollziehbar und vernünftig, dass der Vermieter einen weiteren Raum zur Eigennutzung wünscht, in dem seine Frau getrennt von ihm schlafen kann.

Die Ehefrau habe überzeugend erklärt, dass sie auf Grund des Schnarchens nicht mehr im gemeinschaftlichen Schlafzimmer schlafen könne, sondern die Nächte auf der Couch im Wohnzimmer verbringe. Deshalb leide sie an erheblichem Schlafmangel, der bereits zu gesundheitlichen Schwierigkeiten geführt habe.

Das Argument des Mieters, der Vermieter hätte schon bei Abschluss des Mietvertrages vor drei Jahren von seinen Schnarch-Problemen wissen müssen, habe das Gericht hingegen nicht überzeugt. "Das Gericht erklärte, dass bei Abschluss des Mietvertrages der Vermieter offensichtlich noch die Hoffnung hatte, seine Probleme durch ärztliche Hilfe lösen zu können." Dies sei durch ärztliche Atteste belegt.

Aktenzeichen: Amtsgericht Sinzig und Landgericht Koblenz 14 S 216/98.

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