| Verbraucherrecht - Ihr Recht im Alltag - Rechtsinformationen bei Finanztip.de |
Hansa Rostock erhielt daher - unter Berufung auf § 7 Nr. 1 c und d der RVO des DFB vom Deutschen Fußball Bund eine Strafe von 20.000 Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen. Hansa Rostock klagt daraufhin gegen das Flitzer-Trio auf Schadensersatz vor dem Landgericht Rostock.
Die drei Flitzer wurden verurteilt und zwar jeweils in Höhe der von ihnen verursachten und abgrenzbaren Schadensanteilen - 6.000, 4.000 und 10.000 Euro.
Zwei der Flitzer legten Berufung gegen die Entscheidung ein.
Die Schadenersatzansprüche gelten für eine vorsätzliche Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus dem mit dem veranstaltenden Verein abgeschlossenen Zuschauervertrag. Der Schuldner muss gemäß § 280 Abs. 1 BGB mit den Rechtsgütern des Gläubigers sorgsam umgehen. Vor allem muss er jegliche Handlungen unterlassen, die den Vertragszweck gefährden oder den Gläubiger schädigen.
| Startseite Kuriose Gerichtsurteile von AnwaltSeiten24 bei Finanztip.de Keine Haftung |
|
|
|
|