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unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidung

Einem 78-jährigen hat der Gottesdienstbesuch allein wohl nicht ausgereicht. Er fühlte sich zu größeren Taten berufen und gab sich während eines Kuraufenthaltes dem ortsansässigen Pfarrer als "Pater Michael" aus. Ausserdem behauptete er, er sei früher Missionar in Rhodesien (heutiges Simbabwe) gewesen. Gutgläubig stattete der Pfarrer ihn dann mit Albe und Stola aus und ließ ihn sogar als Konzelebrant an der Messe teilnehmen.

Doch Gottes Auge ist überall und der Schwindel flog auf. Es stellte sich heraus, dass sich "Pater Michael" bereits schon früher als katholischer Priester ausgegeben hatte.

"Wer Böses tut, dem wird auch Böses widerfahren": Der falsche Priester wurde vom Landgericht Offenburg zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt wegen unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidungen (§ 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Nach den Vorschriften der katholischen Kirche ist es nur geweihten Priestern erlaubt, während einer Messfeier Albe und Stola zu tragen. Eine solche Segnung hatte der Angeklagte zwar bekommen, jedoch nicht von einem geweihten Bischof der römisch-katholischen Kirche, sondern von einem Metropoliten einer Freikatholischen Kirche.

Fazit: "Pater Michael" hat wohl noch nie etwas von den 10 Geboten gehört:

8. Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten!

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom  30.11.2005 - 2 Ss 106/04 -

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