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Bienen brauchen keine Toilette

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt brauchen Bienen kein Klo bzw. ist im vorliegenden Fall eine Toilette nicht für die Haltung von Bienen erforderlich. Die Klage eines Imkervereins auf Genehmigung einer Toilette wurde abgewiesen.

Der Verein wollte an seinem Bienenhaus eine Toilettenanlage für die Imker und die Besucher errichten. Der Antrag an die Baubehörde wurde jedoch abgelehnt. In ihrem Urteil führten die Richter aus, dass eine Toilettenanlage für die Bienenhaltung nicht erforderlich sei.

Die Vereinsmitglieder wären auch nur wenige Stunden an einzelnen Wochentagen im Bienenhaus tätig - hierfür sei eine Toilettenanlage ebenfalls nicht notwendig. Ausserdem würde die Toilette die Belange des Naturschutzes beeinträchtigen. Das Bienenhaus liege in einem ökologisch sensiblen Waldsaumbiotop, das allein schon durch die notwendige Entleerung der Fäkaliengrube mittels größerer Fahrzeuge gestört werde.

Fazit: Die Imker müssen bei der Arbeit auf ihre großen und kleine "Geschäfte" verzichten.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16. November 2006 – 4 K 1291/06.NW –

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