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Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird

Die Geschichte der (damals) 79jährigen Stella Liebeck aus den USA ist – in verschiedenen Versionen – bekannt. Sie verschüttete bei McDonalds versehentlich ihren Kaffee, verbrühte sich und erhielt ein üppiges Schmerzensgeld, weil sie nicht darauf hingewiesen worden war, dass der Kaffee sehr heiß ist. Wohl dadurch inspiriert, hatte in Deutschland eine Restaurantbesucherin einen Gastronomen verklagt, weil sie sich an einer Suppe den Mund verbrannt hatte. Ihrer Auffassung nach hätte der Wirt die Suppe abkühlen lassen oder auf die hohe Temperatur hinweisen müssen.

Doch das angerufene Amtsgericht Hagen liegt nicht in den USA, so dass die Dame mit ihrer Schmerzensgeldklage scheiterte. Das Gericht vermochte eine "Verletzung der Verkehrssicherungspflicht" nicht zu erkennen. Zwar müsse jeder, der eine "Gefahrenquelle" schaffe, notwendige Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen. Das sei bei der streitgegenständlichen Vorspeise jedoch nicht erforderlich gewesen. Allerdings lag dies nicht etwa daran, dass es sich bei der Suppe nicht um eine "Gefahrenquelle" gehandelt hätte, sondern daran, dass sie ein "Gefahrensignal" trug: den Dampf!

Im Urteil heißt es: "Da die Suppe sehr heiß serviert worden ist und insoweit die Gefahr barg, zu Verletzungen im Mundbereich zu führen, stellt sie eine Gefahrenquelle dar. Verkehrssicherungspflichten bestehen aber lediglich insoweit, als diese Gefahrenquelle für den Gast nicht zu erkennen war. Jeder, der eine Suppe bestellt, weiß aber, dass er ein so genanntes Heißgericht serviert bekommt, welches nur mit äußerster Vorsicht zu genießen ist. Dies wurde hier zudem dadurch erkennbar, dass die Suppe noch – wie die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 9.9.1996 ausgeführt hat – dampfte; insoweit trug die Suppe das Gefahrensignal in sich, so dass von dem Gastwirt keine weiteren Maßnahmen zu treffen waren."

Die Klägerin hätte sich an den Volksmund halten sollen: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Urteil des AG Hagen vom 9.9.1996, Az. 14 C 149/96

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