Radweg mit Kante
Ein kombinierter Fuß- und Radweg verlief durch einen Tunnel. Die beiden Wegteile für Fußgänger und Radfahrer waren durch eine Kante voneinander abgetrennt. Eine Radfahrerin, die im Tunnel gegen die Kante gefahren und gestürzt war, forderte von der Gemeinde Schadenersatz für ihre Verletzungen. Einen Radweg mit so einem Hindernis zu versehen, sei unverantwortlich, meinte sie, zumal man die (etwa acht Zentimeter hohe) Kante in dem schlecht beleuchteten Tunnel nicht erkennen könne.Vom Oberlandesgericht (OLG) Celle bekam die Radfahrerin eine Abfuhr (9 U 190/00). Eine Entschädigung komme nicht in Frage, urteilte das OLG, weil den kommunalen Verkehrsplanern nichts vorzuwerfen sei. Es gehe grundsätzlich in Ordnung, einen kombinierten Fuß- und Radweg durch eine Kante zu trennen. Denn das halte die Radfahrer zum Schutz der Fußgänger davon ab, auf den Gehweg auszuweichen. Rein optische Trennlinien genügten dafür nicht, wie das oft rücksichtslose Verhalten von Radfahrern gegenüber Fußgängern zeige. Ohne Kante sei zwar die Sturzgefahr für Radfahrer geringer, das Risiko für Fußgänger aber um so höher.Auf die Sichtverhältnisse im Tunnel hätte sich die Radfahrerin rechtzeitig einstellen können und müssen. Jedem Verkehrsteilnehmer sei bekannt, dass sich das Auge nur allmählich an Dunkelheit anpasse. Wenn sich die Sichtverhältnisse änderten, müssten Verkehrsteilnehmer deshalb ihre Geschwindigkeit entsprechend herabsetzen.
Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 21. März 2001 - 9 U 190/00
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