Muss Mitglied eines Mietervereins wieder Vereinsbeiträge zahlen?
Sechs Jahre lang führte ein Mitglied der Berliner Mietervereinigung e.V. das Dasein einer Karteileiche. Die turnusmäßig verschickten Informationen für Mitglieder bekam er nicht mehr. Er nahm die Hilfe des Vereins nicht in Anspruch, umgekehrt kassierte der Verein von ihm keine Mitgliedsbeiträge. Nach sechs Jahren fiel dies offenbar jemandem auf. Plötzlich pochte die Mietervereinigung auf die Statuten und wollte Geld sehen.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ersparte dem Mann eine Nachzahlung (213 C 292/02). Der Anspruch des Vereins auf die Beiträge sei mittlerweile verwirkt. An sich habe die Mietervereinigung jedes Jahr Anlass dazu gehabt, die Beiträge einzufordern. Trotzdem habe sie das sechs Jahre lang unterlassen. Also habe der Mann darauf vertrauen dürfen, der Vereinigung keine Beiträge mehr zu schulden.
Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 4. November 2002 - 213 C 292/02
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