Sturz in der 'Lachenden' Kölnarena

In Scharen rückten die Besucher zur großen Gaudi an, viele kamen mit eigenen Bierfässern. Mindestens 10.000 Teilnehmer feierten in der Kölnarena Karneval (Motto: 'Lachende Kölnarena'). Als die Großveranstaltung zu Ende ging, strömten alle auf ein Mal zu den Ausgängen, auf den Treppen drängten sich die Massen. Im Gedränge stürzte ein Besucher und verletzte sich. Dafür sollte der Veranstalter geradestehen, weil er die Treppen nicht hatte reinigen lassen. Nur deshalb sei er auf einer Bierlache ausgerutscht, behauptete der Verletzte.

Das Oberlandesgericht Köln konnte allerdings kein Verschulden des Veranstalters feststellen und wies die Schadenersatzklage ab (19 U 7/02). Dass Karnevalisten ihre Bierfässer nach der Feier wieder hinausrollten und dabei Bierreste verschütteten, könne der Veranstalter nicht verhindern. Sammelbehältnisse für Getränkereste aufzustellen, wäre angesichts der zweifelhaften Selbstdisziplin alkoholisierter Gäste auch wenig sinnvoll.

Selbst mit noch so vielen Reinigungskräften und Kontrollgängen sei bei so einer Massenveranstaltung nicht zu vermeiden, dass Bier auf Böden und Treppen lande. Und gegen Ende der Feier, während Tausende zu den Ausgängen strömten, könne man keine Reinigungskräfte losschicken, um die Treppen zu putzen. Also müssten sich die Besucher solcher Feten auf rutschige Böden einstellen.


Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Juni 2002 - 19 U 7/02
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