Im ICE verzweifelt nach einem Klo gesucht
Zwei Stunden lang musste sich ein Reisender im völlig überfüllten ICE von Frankfurt nach Dresden mit seinem dringenden Bedürfnis herumplagen. In dem Zug waren alle Toiletten wegen Wassermangels funktionsunfähig - bis auf ein Örtchen im Speisewagen, das aber wie alle anderen Toiletten abgeschlossen war. Nach der unangenehmen Bahnfahrt reklamierte der Reisende den Mangel bei der Deutschen Bahn AG. Mit dem von der Bahn bezahlten Schmerzensgeld von 102,28 Euro wollte er sich nicht abspeisen lassen.
Das Amtsgericht Frankfurt sprach ihm auf seine Klage hin weitere 300 Euro Schmerzensgeld zu (32 C 261/01). Die Bahn müsse dafür sorgen, dass die Reisenden funktionsfähige Toiletten vorfänden und ihrem 'dringenden Bedürfnis' nachkommen könnten. Dass in einem voll besetzten Zug eine einzige Toilette funktioniere, sei eine unerhörte Zumutung und lasse auf schwerwiegende Mängel in der Organisation des Betriebs schließen. Und sogar diese einzig intakte Toilette sei erst auf massiven Druck eines Mitreisenden von der Zugbegleiterin geöffnet worden, als man ihr 'drastische Konsequenzen' angedroht habe. Mit diesem Missstand habe die Deutsche Bahn AG (und ihr offenkundig unzulänglich kontrolliertes Personal) rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit der Reisenden beeinträchtigt.
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25. April 2002 - 32 C 261/01