Dauerwelle zerstört Haarstruktur

Um sich eine Dauerwelle legen zu lassen, ging eine Frau zum Friseur. Ihr schönes Haar hatte die stattliche Länge von etwa 65 Zentimetern. Nach dem Friseurbesuch war jedoch von der Haarpracht nicht mehr viel übrig: Büschelweise brachen die Haare nahe der Kopfhaut ab. Da die Inhaberin des Friseurgeschäfts jede Haftung ablehnte, suchte die unglückliche Kundin einen Sachverständigen auf. Der bestätigte ihr, man habe die Dauerwelle unsachgemäß und 'unter gröblicher Missachtung der Kunst des Friseurhandwerks' hergestellt. Mit diesem Gutachten zog die Kundin vor Gericht: Sie habe schwer unter dem verschandelten Äußeren gelitten. Als Entschädigung forderte sie von der Inhaberin des Friseurgeschäfts rund 1.530 EUR Schmerzensgeld sowie Ersatz für die Gutachterkosten und die Kosten der Dauerwelle.

Eine Haarbehandlung, die die Haarstruktur nachhaltig schädige, komme einer Körperverletzung gleich, urteilte das Amtsgericht Köln (141 C 5/01). Nach Angaben des Sachverständigen habe die Friseuse vor der Dauerwelle keine sachgemäße Diagnose gestellt und eine zu aggressive Lösung verwendet, die die Schuppenschicht abätzte und die Faserschicht der Haare zerstörte. Wer gegen alle Regeln des Handwerks arbeite, müsse für den so angerichteten Schaden geradestehen. Deshalb müsse die Friseuse der Kundin rund 50 EUR für die Dauerwelle und die Gutachterkosten von etwa 610 EUR ersetzen.

Da sich die Kundin in einem 'Kulturkreis bewege, in dem der Besitz von langen und schönen Haaren als besonders positiv empfunden' werde, sei es nachvollziehbar, dass sie unter dessen Schädigung gelitten habe. 500 Mark Schmerzensgeld fand der Amtsrichter ausreichend, weil er aus Fotos der Frau den Schluss zog, sie habe sich trotz der misslungenen Dauerwelle durchaus noch in der Öffentlichkeit sehen lassen können.


Urteil des Amtsgerichts Köln vom 8. August 2001 - 141 C 5/01
Der Artikel Friseur muss Schmerzensgeld zahlen beschreibt die Voraussetzungen und die Rechtsprechung für das Fordern von Schmerzensgeld bzw. einer Entschädigung nach einem Besuch beim Friseur noch genauer.
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