Am Schmerzensgeld wird er finanziell noch lange tragen müssen: Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte ihn dazu, rund 25.560 EUR an sein Opfer zu zahlen (13 U 195/99). Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgelds berücksichtigten die Richter in erster Linie die spürbare Beeinträchtigung in allen Bereichen des täglichen Lebens, die der Verlust eines Auges mit sich bringt. Zudem bestehe die Gefahr, dass das gesunde Auge durch Überbeanspruchung geschädigt werde. Die eingesetzte Augenprothese entstelle auch das Aussehen des noch jungen Mannes deutlich.
Aus diesen Gründen wäre die Summe wohl noch höher ausgefallen, hätte das Gericht nicht auch entlastende Momente gefunden. So hatte der Schläger nach eigenen Angaben vorher den ganzen Tag durchgezecht und 30 bis 40 Gläser Schnaps und Bier 'gesoffen'. Nach Zeugenaussagen waren die beiden Streithähne bereits vor dem verhängnisvollen Schlag aneinander geraten und hatten sich einen Boxkampf geliefert. Die wirtschaftliche Lage von Täter und Opfer, beide Sozialhilfeempfänger, sei reichlich bescheiden, heißt es in dem Urteil. Dem Täter werde zu Gute gehalten, dass er voll geständig sei, sich bei seinem Opfer entschuldigt und trotz seiner knappen Mittel einige tausend Euro bereits bezahlt und monatlich etwa 50 Euro abgestottert habe.
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. März 2000 - 13 U 195/99
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