'Schutzwall' erweist sich als fatale Gefahrenquelle
Die besondere Attraktion eines Landgasthofs war eine abschüssige Wiese, auf der im Winter gerodelt wurde. Quer zum Hang hatte der Wirt am unteren Ende der Wiese einen Wall aufgeschüttet, um zu verhindern, dass Rodler auf die Landstraße gerieten. Gerade dieser Schutzwall wurde jedoch einem 30-jährigen Familienvater zum Verhängnis: Auf dem vereisten Hang wurde er zu schnell, flog mit seinem Plastikschlitten über den Wall und stürzte so schwer, dass er sich einen Halswirbel brach. Seither ist er querschnittgelähmt und bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente. Vom Gastwirt verlangte er Schmerzensgeld.Das Oberlandesgericht Nürnberg betonte zwar, der Rodler sei wegen seiner sorglosen Tempofahrt für den Unfall mitverantwortlich (6 U 1812/00). Der kurze Hang sei voll zu überblicken; der Mann habe also den Wall gesehen und den Zustand der Piste gekannt. Auf eisiger Bahn hätte er früher bremsen müssen.
Auf jeden Fall habe aber der Wirt und Grundstückseigentümer mit dem Wall (trotz guter Absicht!) eine fatale Gefahrenquelle geschaffen. Bei hohem Tempo und eisiger Bahn werde der Wall zur Sturzfalle, weil er nicht hoch genug sei. Ein schnell und steil auffahrender Schlitten verliere sofort die Bodenhaftung, es bestehe also - konstruktionsbedingt - die Gefahr unkontrollierter Stürze. Um Risiken auszuschließen, hätte der Wall höher (oder alternativ: breiter und flach) gestaltet werden müssen. Wegen seiner unzulänglichen Sicherheitsmaßnahmen musste der Gastwirt dem Verunglückten rund 41.000 EUR Schmerzensgeld zahlen und die Hälfte der Unfall-Folgekosten übernehmen.
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