Wilde Flucht vor der Polizei: Beifahrerin springt aus Angst aus dem Auto und verletzt sich

An einer Tankstelle kam die junge Frau mit einem Unbekannten ins Gespräch und ließ sich von ihm im Auto mitnehmen. Unterwegs gerieten sie in eine Polizeikontrolle. Der alkoholisierte Autofahrer wollte den Beamten entwischen, trat wild entschlossen aufs Gaspedal und fuhr davon. Seine Zufallsbekannte fürchtete wohl eine wilde und gefährliche Jagd in Hollywood-Manier - jedenfalls nutzte sie die Gelegenheit, als der Fahrer in einer Kurve abbremsen musste, und sprang aus dem fahrenden Wagen. Dabei brach sie sich das Sprunggelenk. Vom Autofahrer verlangte sie dafür Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Köln gab ihr Recht (1 U 1/99). Die Flucht des Autofahrers vor der Polizei sei zumindest indirekt der Anlass für ihre Verletzung. Sein Fehlverhalten habe die Panikreaktion der - von der Situation natürlich völlig verblüfften - Frau provoziert, die angesichts seines beträchtlichen Alkoholkonsums an diesem Abend sehr verständlich erscheine. Sie habe ja nicht absehen können, was ihm noch alles einfiele, eine Verfolgungsjagd berge schließlich unkalkulierbare Risiken.

Wegen Mitverschuldens bekam die Verletzte allerdings nur rund 3.100 EURO zugesprochen: Da sie sich mit dem Autofahrer in der Tankstelle länger unterhalten habe, habe ihr klar sein müssen, dass der Mann angetrunken gewesen sei, denn er habe deutlich nach Alkohol gerochen. Wer sich auf die Fahrt mit einem 'erkennbar fahruntüchtigen Fahrer' einlasse, gehe ein Risiko ein und müsse dafür eine Minderung seines Anspruchs auf Entschädigung hinnehmen.


Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Juni 1999 - 1 U 1/99
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