Wadenkrampf im Sturzflug: Fluggast verdirbt Notlandung mit Ultraleichtflugzeug

Der Pilot eines Ultraleichtflugzeugs lud einen Bekannten zu einem Rundflug ein. Als sie etwa 100 Meter hoch waren, setzte plötzlich der Motor aus. Mit einem Steilflug leitete der Pilot eine Notlandung ein und steuerte dann auf ein Getreidefeld zu. Bei dieser Aktion bekam sein Fluggast einen Wadenkrampf. Um sich Linderung zu verschaffen, streckte er sein Bein aus und trat dabei gegen das Pedal der Steuerung des Seitenruders - das gestaltete die Notlandung etwas holprig. In 10-20 Metern Höhe machten sie eine Rechtsdrehung, der rechte Flügel berührte dabei die Erde und das Flugzeug stürzte abrupt zu Boden. Die Maschine wurde stark beschädigt und der Pilot forderte fast 31.000 Euro Schadenersatz von seinem Begleiter.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm muss der Pilot den Schaden alleine tragen (9 U 20/00). Wenn der Motor ausfalle und der Pilot eine Notlandung einleite, sei die Lage schon ziemlich 'brenzlig'. Zudem hätten beide, der Pilot und sein Fluggast, im Sturzflug Benzingeruch wahrgenommen. Man habe durchaus damit rechnen müssen, dass das Flugzeug nach der Landung in Flammen aufgehe. Um sich in so einer Notsituation möglichst schnell aus der Maschine retten zu können, sei dem Fluggast gar nichts anderes übrig geblieben, als den Krampf schnell zu lösen. Dass er so eine Sachbeschädigung verursacht habe, sei als Nothilfe entschuldbar. Ein ohnehin unerfahrener Fluggast sei in einer Notlage außer Stande, an technische Besonderheiten (Steuerungspedale am Nebensitz) einer ihm völlig fremden Maschine zu denken.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. August 2000 - 9 U 20/00

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