Zuschauerin eines Karnevalsumzugs erleidet Hörschaden

Im Karnevalstrubel geht es bekanntlich hoch her und meist auch sehr laut. Nach einem Festumzug in Trier, bei dem mehrere Karnevalsgruppen mit Kanonen schossen, war eine Zuschauerin reif für die Klinik: Ein Knalltrauma im rechten Ohr entwickelte sich zu einem Tinnitus - ein störendes, permanentes Rauschen oder Pfeifen im Ohr - und machte eine Infusionstherapie notwendig. Die Frau verklagte den Veranstalter des Karnevalsumzugs auf Schmerzensgeld, weil er für den Hörschaden verantwortlich sei. Direkt vor ihr sei ganz überraschend eine kleine Kanone gezündet worden, die sie vorher nicht gesehen habe. Der laute Knall habe unmittelbar zu Schmerzen und Summgeräuschen im Gehörgang geführt.

Das Landgericht Trier wies ihre Klage ab (1 S 18/01). Es sei bei Karne-valsumzügen üblich, Kanonen mitzuführen, um Böllerschüsse abzugeben oder Konfetti zu verschießen. Jeder Zuschauer könne sich darauf einstellen und im Fall des Falles vom Straßenrand zurücktreten. Da sich ein Karnevalsumzug ziemlich langsam bewege, hätte die Zuschauerin bei gehöriger Aufmerksamkeit auch die näher kommenden Kanonen rechtzeitig wahrnehmen können. Sie würden in regelmäßigen Abstanden abgefeuert und gerade weil die Böllerschüsse so laut seien, höre man sie schon von weitem.

Den Organisatoren sei kein Versäumnis vorzuwerfen. Vor einem Festzug bei allen mitgeführten Gerätschaften den Schalldruck zu messen, wie dies die Zuschauerin gefordert habe, sei für einen Karnevalsverein wirtschaftlich unzumutbar.


Urteil des Landgerichts Trier vom 5. Juni 2001 - 1 S 18/01
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps